Aufruf – Regionalbudgets im ländlichen Raum

  • Nr. des Aufrufs: 01-2020-RBLoPfl
  • Datum des Aufrufs: 5. März 2020
  • Frist zur Einreichung: 2. April 2020 (Posteingang)
  • Höhe des Budgets: 150.000,00 EUR
  • Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Mindestzuschuss: 2.000 EUR
  • Höchstzuschuss: 16.000 EUR
  • Antragsteller / Letztempfänger: Gebietskörperschaften / Kommunen Förderverein für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e.V. (digital und schriftlich)
  • Einzureichen bei: Regionalmanagement Lommatzscher Pflege | Neugasse 39/40 | 01662 Meißen info@lommatzscher-pflege.de

 

 

Inhalt des Aufrufs:

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.

Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.

In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

Alle weiteren Informationen und den Aufruf finden Sie HIER!

,