Diera-Zehren: Allgemeinverfügung – Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Einstellung des Betriebes von Schulen und Kindertagesbetreuung
Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 01.05.2020, gültig vom 04.05 bis 22.05.2020 finden Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Allgemeinverfuegung_Kita_04_05_2020_final.pdf
Die erweiterte Übersicht, über die besonderen Berufsgruppen, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben, finden Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AV_Kita_Anlage1_3004_final.pdf
Das Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung finden Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AV_Kita_Anlage2_01_05_2020_final.pdf
Mit dieser neuerlichen Allgemeinverfügung erfolgt eine weitere Neuregelung des Personenkreises der „Kristischen Infrastruktur“ für die „Notbetreuung in der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen“.
Diesbezügliche Fragen beantworten Ihnen die Einrichtungen unter:
Kita Nieschütz: 035267-50217
Kita Zehren: 035247-51467
Hort Zadel: 03521-734313
Grundschule Zadel: 03521-733826 oder http://www.grundschule-zadel.de/index.html
Quelle: http://www.diera-zehren.de/
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