Diera-Zehren: Erhebung von Elternbeiträgen nur bei Nutzung von Betreuungsangeboten

Das sächsische Staatsministerium der Finanzen hat nachfolgende Pressemiteilung herausgegeben. Elternbeiträge werden ab dem 20.04.2020 für Kinder erhoben, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Bei Eltern, die aufgrund nicht systemrelevanter Berufe, eine Notbetreuung nicht nutzen können, werden keine Elternbeiträge erhoben.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236487

 

Quelle: http://www.diera-zehren.de/