Hirschstein: 2087 Bäume gepflanzt

Der sächsische Ausländerbeauftragte – Gert Mackenroth teilt mit:

Pressemitteilung 15/20 vom 8. Dezember 2020

2087 Bäume für Eingebürgerte gepflanzt

Am Mittwoch, dem 9. Dezember, um 14 Uhr übergibt der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth über 2000 Jungbäume an den Landesverein Sächsischer Heimatschutz. Die Bäume stehen symbolisch und praktisch für die Bereicherung durch neue sächsische Bürger.
Anlass der Aktion ist das im Juni 2020 ausgefallene traditionelle Einbürgerungsfest im Sächsischen Landtag. Der Sächsische Ausländerbeauftragte und der Sächsische Staatsminister des Innern laden in jedem Jahr die im Vorjahr neu eingebürgerten Menschen zu einer Feierstunde in den Sächsischen Landtag ein. Das war im Jahr 2020 leider nicht möglich. Deshalb wurden den 2087 neuen Bürgerinnen und Bürgern je ein neu gepflanzter Baum gewidmet.
Geert Mackenroth hob die Bereicherung der Gesellschaft durch die Eingebürgerten hervor „Meine Erfahrungen zeigen, dass sich Eingebürgerte in besonderer Weise in Sachsen einbringen wollen. Dieses Engagement und die Vielfalt tun Sachsen gut.“
Partner der Aktion ist der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. Gepflanzt werden Traubeneichen auf einer Waldfläche, die 2019 von Borkenkäfern befallen war. Dort mussten Lärchen und Schwarzkiefern eingeschlagen werden. Die Neubegründung des Waldbestandes erfolgt mit einer gebietsheimischen und standortgerechten Baumart im Landschaftsschutzgebiet „Elbtal zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“. Die Pflanzung unterstützt den Klimaschutz durch CO2-Kompensierung und den Aufbau klimaangepasster Waldbestände.
Im Jahr 2019 wurden im Freistaat Sachsen 2087 Personen eingebürgert. Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Person aus dem Ausland. Die Eingebürgerten werden gleichberechtigte Staatsbürgerin oder Staatsbürger unseres Landes mit den gleichen Rechten und Pflichten.
Für Einbürgerungen gelten im Wesentlichen folgende Voraussetzungen:

  • Acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Sicherer Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen
  • In der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Keine Verurteilung wegen Straftaten
  • Nachgewiesene ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Erfolgreicher Einbürgerungstest zur Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland

Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Einzelheiten und lässt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu.

Treff  ist um 14 Uhr am Parkplatz Gästehaus Boselspitze, Boselweg 101 -102, 01662 Meißen.

Ansprechpartner
Markus Guffler
Geschäftsstelle

Der Sächsische Ausländerbeauftragte
Telefon 0351 493 5171
E-Mail: saechsab@slt.sachsen.de
www.offenes-sachsen.de

Quelle: https://www.hirschstein.de/news/1/615303/nachrichten/2087-b%C3%A4ume-gepflanzt.html