Stauchitz: Gemeinde Stauchitz während der Schließung der Kindereinrichtungen in der Zeit vom 14.12.2020 bis 07.02.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

mit dem sogenannten 2. Lock-down und der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen sind die Kindereinrichtungen vom 14.12.2020 bis voraussichtlich 07.02.2021 geschlossen.

Kann die Notbetreuung für die Kinder nicht in Anspruch genommen werden, gilt:

Bereits gezahlte Beiträge für den Monat Dezember werden zur Hälfte an die Eltern und Erziehungsberechtigten automatisch durch die Gemeindekasse zurückgezahlt.

Für den Monat Januar 2021 werden keine Beiträge erhoben.
Für den Monat Februar werden Beiträge nach der neuen Gebührensatzung, welche zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, ab dem 08.02.2021 erhoben.
Die Beitragsbescheide 2021 legen die Beiträge für den Zeitraum vom 08.02.2021 bis 31.12.2021 fest. Die Gebührenbescheide gehen Ihnen bis zum Monatsende Februar zu.

Kann die Notbetreuung für die Kinder in Anspruch genommen werden, gilt die Beitragspflicht unverändert und für jeden Monat.

Dirk Zschoke
Bürgermeister

Quelle: https://www.stauchitz.de/

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