Stauchitz: Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Haushaltsplanentwurfs 2020

Gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage an 7 Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Diese Frist ist ortsüblich bekannt zu geben. Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung.

Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Dienstzeiten der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Stauchitz in der Zeit von

Montag:       8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:     8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:     8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:        8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

in der Gemeindeverwaltung, Thomas- Müntzer-Platz 2, 01594 Staucha – 1. Etage/ Kämmerei.

Die öffentliche Auslegung beginnt am 17.04.2020 und endet am 27.04.2020. Einwendungen können in der Zeit vom 17.04.2020 bis zum 07.05.2020 eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Seifert
Bürgermeister

Quelle: https://www.stauchitz.de/